Stellungnahme der KOG Thurgau zur
„Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EG betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie“
Ausschlaggebend für die Verschärfung des Waffengesetzes war die missbräuchliche Verwendung von Feuerwaffen zwecks krimineller Zwecke und terroristischer Anschläge in der jüngsten Zeit. Diese gilt es zu verhindern.
Der Vorschlag des Bundesrates, wie die EU-Waffenrichtlinie in die schweizerische Gesetzgebung umzusetzen sei, treffen in erster Linie die legalen und unbescholtenen Waffenbesitzer, nicht aber den gefährlichen Handel mit illegalen Waffen.
Die KOG befürwortet ein liberales Waffengesetz. Nach ihrem Dafürhalten ist es angemessen, wenn der Bundesrat die EU-Waffenrichtlinie berücksichtigt, jedoch gleichzeitig betont, dass die bestehenden schweizerischen Gesetze mehrheitlich ausreichen. Aus Sicht der KOG ist der Vorschlag des Bundesrates stark vom Anpassungswillen getragen. Er engt die Besonderheiten des Schweizerischen Schiesswesens unnötig ein.
Die Umsetzung der Waffenrichtlinie gewährt den einzelnen Staaten einen ihren Verhältnissen angepassten Handlungsspielraum. Die KOG erwartet, dass das Parlament die Änderungen des Waffengesetzes nachbessert.
Die geplante Nachregistrierung bedeutet, dass die legal übernommenen, halbautomatischen Ordonnanzwaffen nachträglich registriert werden müssen. Dies wäre nur möglich, wenn man entweder Mitglied in einem Schiessverein ist oder nachweisen kann, dass man die Waffe regelmässig für das sportliche Schiessen nutzt. Die Nachregistrierung löst er einen gewaltigen Bürokratieschub aus.
Die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie betrifft die Armee nicht direkt, indirekt über das ausserdienstliche Schiesswesen aber sehr wohl. Die KOG würde – falls die derzeitig vorgeschlagene Gesetzesrevision keine Anpassungen erfährt – ein allfälliges Referendum ideell und solidarisch unterstützen.
Für den Vorstand der KOG Thurgau
Dominik Knill, Präsident